Bisher befand sich die ersehnte Anpassung des Umsatzsteuergesetzes zur Einführung der verbindlichen E-Rechnung im B2B-Bereich in Standby, bis vergangenen Freitag das WCG im Bundesrat verabschiedet wurde. Neben den signifikanten Steuerzuwächsen, die durch die Neuerung im Umsatzsteuergesetz möglich werden, wird die schrittweise Einführung der verbindlichen E-Rechnung für alle B2B-Geschäfte in Deutschland in den kommenden Monaten auch einen wichtigen Schritt Richtung Digitalisierung der Wirtschaft bedeuten, denn insbesondere der Mittelstand befindet sich nun in Zugzwang. Die verpflichtende E-Rechnung markiert einen bedeutenden Schritt innerhalb der Digitalisierung der Geschäftsprozesse.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Annahme von E-Rechnungen, die dem EN16931-Standard entsprechen, für alle deutschen B2B-Transaktionen verpflichtend sein. Die bisherige Bevorzugung von Papierrechnungen entfällt nach und nach. Ebenso wird es keine Notwendigkeit mehr geben, eine Zustimmung für den Empfang normgerechter E-Rechnungen einzuholen.
Rechnungen für kleine Beträge bis 250 € und Fahrausweise sind von dieser Regel ausgenommen, ebenso wie Rechnungen, die an Verbraucher gehen. Bis zum Jahreswechsel 2026/2027 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen und E-Rechnungen in nicht standardisierten Formaten ausstellen.
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